Rechtsanwalt Klaus von den Berg
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Medizinrecht,
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Rechtsanwalt Klaus von den Berg steht unserer Mandantschaft unter anderem in arbeits-, sozial- und medizinrechtlichen Rechtstreitigkeiten zur Seite. Durch seine Qualifikation als Fachanwalt für Medizin- und Arbeitsrecht ist ihm eine umfassende Beratung der Klienten möglich. Diese bezieht sich auch auf das allgemeine Zivilrecht.
Vita
Herr Klaus von den Berg legte sein erstes juristisches Staatsexamen wie sein Bruder in Freiburg ab. Danach wechselte er als Referendar nach Düsseldorf. Nach der Zulassung zum Rechtsanwalt 1983 war er zunächst in Mülheim an der Ruhr in einem Anwaltsbüro und Notariat tätig. Anschließend folgte er seinem Bruder und trat ab 1986 in die väterliche Kanzlei ein. Gemeinsam übernahmen sie das Erbe des bis 1999 tätigen Herbert von den Berg. Seine fachanwaltliche Spezialisierung erfuhr er in den Bereichen des Medizinrechts und des Arbeitsrechts.
Im Bereich des Medizinrechts verhilft er seinen Mandanten zu Schadensersatz und Schmerzensgeld nach ärztlichen Behandlungsfehlern. Hierzu gehört auch die Vertretung im Rahmen des Krankenhaushaftungsrechts. Zudem setzt er sich für seine Klientel bei der Feststellung von Pflegestufen, Zuerkennung eines Grades der Behinderung und im Rahmen von Rentenbewilligungen ein sowie auch in Streitigkeiten mit gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen.
Für das ärztliche Arbeitsrecht und das Vergütungs- und Berufsrecht der Heilberufe greift Herr von den Berg auf sein Wissen der beiden Fachanwaltstitel zurück.
Durch seinen Fachanwaltstitel im Arbeitsrecht ist Herr Klaus von den Berg prädestiniert für die Bearbeitung arbeitsrechtlicher Fallgestaltungen aller Art. Dies umfasst sowohl die Vertretung von Arbeitgebern als auch Arbeitnehmern im Rahmen von Beratungen, der Vertretung in Rechtsstreitigkeiten sowie der Vertragsgestaltung sowohl von Arbeitsverträgen als auch Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen.