Rechtsanwalt Dr. Marco König
Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Rechtsanwalt Dr. Marco König ist als Fachanwalt in den Bereichen des Arbeitsrechts sowie des Bau- und Architektenrechts tätig. Unsere Mandanten werden von ihm allerdings auch in allen Angelegenheiten rundum die Immobilie vertreten.
Vita
Rechtsanwalt Dr. Marco König
schloss sein Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Bonn nach Auslandsaufenthalten in Lausanne ab. Im Anschluss war er in Sydney unter anderem für die deutsche Auslandshandelskammer tätig. Seit 1999 ist er zugelassener Anwalt und trat zu diesem Zeitpunkt in die erfolgreich gewachsene Kanzlei seines Vaters ein. Die Promotion zum dr. jur. erfolgte im Jahre 2001. Darüber hinaus trägt er Fachanwaltstitel im Bereich des Arbeitsrechts sowie des Bau- und Architektenrechts.
In arbeitsrechtlichen Angelegenheiten richtet er seinen Fokus auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Beratung der Arbeitsvertragsparteien sowie den Kündigungsschutz. In Arbeitsgerichtsverfahren vertritt er zudem die Rechte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und befasst sich mit Betriebsverfassung und Mitbestimmungsrechten. Auch die Auseinandersetzung mit tarifvertraglichen und arbeitsvertraglichen Problemstellungen steht auf seiner Agenda.
Durch seine fachanwaltliche Qualifikation steht er Bauherren und –unternehmen, Architekten und Fachplanern in allen baurechtlichen und werkvertraglichen Angelegenheiten zur Seite. Bei Mängelrügen beschäftigt er sich insbesondere mit der Frage der Abnahme sowie der Durchsetzung der Ansprüche der Bauvertragspartner. Er macht Ansprüche und Sicherheiten geltend und wird bei Bauprozessen und Beweisverfahren tätig. Kurzum: die Tätigkeit bezieht sich auf alle Bereiche des Bau- und Immobilienrechts.