Frank von den Berg

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Erbrecht,
Fachanwalt für Familienrecht

Rechtsanwalt Frank von den Berg

ist in erster Linie als Fachanwalt für Erbrecht und Fachanwalt für Familienrecht auf diesen Gebieten spezialisiert. Darüber hinaus bearbeitet er Mandate im Bereich Grundstücks- und Immobilienrecht einschließlich miet- und wohnungseigentumsrechtlicher Problematik.

Rechtsanwalt Frank von den Berg

Vita

Der zunächst als Bankkaufmann ausgebildete Frank von den Berg absolvierte sein Jurastudium in Freiburg und war im Anschluss als Notarassessor in Düsseldorf tätig. Seit 1982 ist er als selbstständiger Rechtsanwalt zugelassen und erwarb in der Folgezeit die Fachanwaltszulassungen für Familienrecht und Erbrecht. Er verfügt auf diesen Gebieten über eine jahrzehntelange Erfahrung.

Zu den Aufgaben des Familienrechts gehören die verständliche Beratung über Eheverträge sowie alle mit einer Trennung und Ehescheidung zusammenhängenden Fragen. Hierzu zählen insbesondere Unterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Zugewinnausgleich und Hausratsverteilung. Auch die Anfechtung von Vaterschaften und Durchführung von Adoptionen gehört zu diesem Aufgabenbereich. Schließlich besteht häufig Anlass zu vorsorgender Rechtsberatung über Unterhalt bei anstehender Heimunterbringung von betagten Eltern.

Die fachanwaltliche Beratung im Bereich Erbrecht beginnt mit der Beratung bei der Erbeinsetzung und Testamentsgestaltung und reicht bis zur Klärung der Erbfolge und der Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche. Hierzu gehören insbesondere Regulierung von Pflichtteilsansprüchen, von Vermächtnissen und Ermittlung von unbekannten Erben. Ferner gehört zu diesem Komplex die Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften einschließlich Verkauf oder Versteigerung in den Nachlass gefallener Immobilien. Der Anwalt berät die Mandanten bei der Erbausschlagung und Testamentsanfechtung. Auch erbschafts- und schenkungssteuerrechtliche Fragen werden durch ihn bearbeitet. Schließlich umfasst die fachanwaltliche Beratung die Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen sowie die Klärung erbrechtlicher Fragestellungen anlässlich der Eheschließung oder Ehescheidung.

Welches Rechtsgebiet auch immer betroffen ist: Zur anwaltlichen Strategie gehört stets die Vermeidung langwieriger und kostenträchtiger gerichtlicher Auseinandersetzungen und die Bevorzugung zielorientierter außergerichtlicher Lösungen.

Die anwaltliche Beratung auf dem Gebiet des Grundstücks- und Immobilienrechts beinhaltet die Vertretung sowohl von Eigentümern wie Mietern, Mitglieder von Wohnungseigentumsgemeinschaften und die Beratung beim Abschluss von Kaufverträgen.

Rechtsanwalt Frank von den Berg bearbeitet auch die in der Kanzlei anfallenden Mandate auf agrarrechtlichem Gebiet. Hierzu gehören Abschluss und Kündigung von Pachtverträgen, Fragestellungen aus dem Gebiet der „Höfeordnung“ und vieles andere mehr.