Architektenrecht

Architektenrecht Anwalt Viersen

Die anwaltliche Interessenvertretung im Bereich des Architektenrechtes bezieht sich auf die wesentlichen Aufgaben des Architekten und Fachplaners in den Bereichen Planung und Bauüberwachung. Gegenstand sind Honorar- sowie Schadenersatzansprüche und sonstige Ansprüche.
Wir begleiten die gesamte Tätigkeit des Architekten und Sonderfachmanns während des Bestandes des Vertragsverhältnisses.
Ebenso gehören honorarrechtliche Fragen auf Grundlage der HOAI zu den Tätigkeitsinhalten.

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Dr. Marco König ist Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht und berät Sie gerne umfassend zu diesem Thema.
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