Ordnungs­widrig­keiten- und Bußgeld­sachen

Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldsachen Anwalt Viersen

Gemäß § 1 OWiG ist eine Ordnungswidrigkeit „eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zuläßt.“ Wie sich aus dieser Definition ergibt wird eine große Spanne unerwünschter Handlungen erfasst: Ein Verstoß gegen die Leinenpflicht für Hunde ist ebenso erfasst wie mindere Verstöße gegen verkehrsrechtliche Vorschriften. Letztere stellen einen häufigen Anwendungsbereich dieses Rechtsgebiets dar, der meist ein Bußgeldverfahren zum Gegenstand hat. Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung werden oft mit Bußgeldern und Fahrverboten geahndet. Es kann allerdings auch zu Eintragungen im Fahreignungsregister, den sog. Punkten in Flensburg, kommen. In diesen Gebieten ist es ratsam, fachkundige Hilfe in Anspruch zu nehmen. Gerade die Prüfung, ob ein Vorgehen gegen den Bußgeldbescheid erfolgsversprechend ist, bedarf der fachkundigen Betrachtung.

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