Reiserecht

Reiserecht Anwalt Viersen

Der Vertrag zwischen Reisendem und dem Reiseveranstalter wird maßgeblich durch die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt. Hierunter fallen Ansprüche auf Minderung, Schadenersatz und Reiserücktritt. Handelt es sich um eine Flugreise können auch internationale Vereinbarungen und Abkommen ihre Relevanz erhalten. Hier wird die Geltendmachung von Verspätungs- oder Ausfallschäden relevant. Auch bei Auslandsreisen müssen unter Umständen gesetzliche Regelungen anderer Länder berücksichtigt werden.

Rechtsanwalt

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