Werk­vertrags­recht

Werkvertragsrecht Anwalt Viersen

Zu diesem Rechtsgebiet zählen die auf Herstellung eines Werks gerichteten Verträge. Klassische Werkverträge sind der Bauvertrag sowie der Architektenvertrag. Handwerksleistungen stellen ebenfalls einen Werkvertrag dar. Dabei betreuen wir regelmäßig beide Seiten dieses Vertragstyps. Häufig sind dabei Werklohnansprüche, Mängelgewährleistung und Schadensersatz Gegenstand der Bearbeitung.

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Dr. Marco König ist spezialisiert auf dieses Rechtsgebiet und berät Sie gerne umfassend zu diesem Thema.
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